Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Mietobjekten über das AZ Service Center Goms GmbH in der Fassung vom 01. Juli 2013. Nachfolgend wird das AZ Service Center Goms GmbH = AZSCGOMS genannt.
1. Das Mietverhältnis umfasst das Mietobjekt wie im Angebot von AZSCGOMS beschrieben oder mündlich mitgeteilt. Alle Mietobjekte sind vollständig möbiliert. Die Betriebskosten (Wasser, Strom, Heizung) sind im Mietpreis eingeschlossen. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn AZSCGOMS innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung der Bestätigung inkl. Akontorechnung die Zahlung der Akontorechnung erhalten hat. Bis zu diesem Zeitpunkt hält AZSCGOMS die Buchung reserviert. Nach Ablauf dieser Zeit behält sich AZSCGOMS eine Weitervermietung ohne vorherige Mitteilung und ohne jegliche Ersatzpflicht vor. Der gesamte Mietpreis ist an AZSCGOMS frei von jeglichen Abzügen zu leisten.
2. AZSCGOMS vermittelt das Mietverhältnis im Namen und Auftrag des jeweiligen Eigentümers des Mietobjekts.
3. AZSCGOMS kann dem Mieter eine Mietkaution von bis zu 20 % der Bruttomiete vorab in Rechnung stellen. Die Mietkaution wird nach Beendigung der Mietzeit ungekürzt zurückerstattet, sollten keine Kürzungsgründe vorliegen.
4. Die Miete beginnt am im Mietvertrag genannten Tage ab 16.00 Uhr. Der Mieter erhält die Schlüssel (ggf. inkl. Briefkastenschlüssel) des Mietobjekts am Domizil von AZSCGOMS. Ausserhalb der Büroöffnungszeiten kann der Schlüssel des Mietobjekts auch im AZSCGOMS-Briefkasten deponiert werden. Es ist eine Schlüsselkaution von CHF 100.- in bar zu leisten. Bei Schlüsselverlust sind die effektiven Ersatzkosten (inkl. Schliesszylinder etc.) zu leisten. Diese können mit allfällig geleisteten Kautionen von AZSCGOMS verrechnet werden.
5. Kann der Mieter den Mietvertrag nicht oder nur verspätet antreten, so hat er dies AZSCGOMS unverzüglich mitzuteilen. Sofern AZSCGOMS eine alternative Vermietung nicht möglich ist, bleibt der vereinbarte Mietpreis zur Zahlung fällig. Ist eine alternative Vermietung möglich, so schuldet der Mieter AZSCGOMS lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von CHF 300.-. Wird vom Mieter die Mietdauer nach Übernahme des Mietobjekts nicht eingehalten, so bleibt er AZSCGOMS dennoch den Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer schuldig.
6. Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist nur in schriftlichem Einvernehmen zwischen AZSCGOMS und dem Mieter möglich. AZSCGOMS ist in einem solchen Falle berechtigt, Rücktrittspauschalen von bis zu 50 % der vereinbarten Bruttomiete zu verlangen.
7. Die Überlassung des Mietobjekts dient nur zu Wohnzwecken und nur für die angemeldeten Personen (inkl. Kinder unter 16 Jahren). Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Das Mitbringen von Haustieren ist nur aufgrund besonderer Erlaubnis von AZSCGOMS gestattet. Änderungen in der Personenanzahl können nur bis 48 Stunden vor Mietbeginn berücksichtigt werden.
8. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt AZSCGOMS unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder. Für alle vom Mieter in das Mietobjekt eingebrachten Mobilien wird keine Haftung übernommen. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
9. Das Rauchen ist in den Mietobjekten nicht gestattet. Im Fall von Zuwiderhandlungen kann eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von bis zu CHF 400.- rhoben werden.
10. Wenn der Mieter bei Anreise offensichtliche Mängel und Abweichungen von der Inventarliste (falls vorhanden) feststellt, muss dieses spätestens am nächsten Vormittag AZSCGOMS bis 11.00 Uhr mitgeteilt werden. Das Mietobjekt gilt ansonsten vom Mieter als genehmigt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch AZSCGOMS bzw. den Vermieter zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird. In dringenden Fällen ist es AZSCGOMS bzw. dem Vermieter estattet, die Wohnung bzw. Liegenschaft zu betreten.
11. Das Mietobjekt ist an dem im Mietvertrag bezeichneten Tag bis 09.00 Uhr aufgeräumt und ausreichend gereinigt zu hinterlassen. AZSCGOMS ist berechtigt, Bett- und andere Wäsche kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Ebenso ist AZSCGOMS berechtigt, die Endreinigung des Mietobjekts vorzunehmen und zu berechnen.
12. Für Einflüsse und Zustände, die ausserhalb des Einflussbereiches von AZSCGOMS bzw. dem Vermieter liegen (Umwelteinflüsse, Unterbruch von Strom oder Wasser, Unterbruch im Betrieb der Seilbahnen, öffentliche Verkehrsbeeinträchtigungen etc.) können diese nicht haftbar gemacht werden. Kann das Mietobjekt aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat AZSCGOMS das Recht, ein gleichwertiges Mietobjekt als Ersatz zu stellen, sofern dies möglich ist.
13. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertag solidarisch. Für die Rechtswirksamkeit des Mietvertrages genügt die Unterschrift eines Mieters.
14. Inhalt des Mietvertrages ist nur, was schriftlich vereinbart ist. Der Vertrag bleibt wirksam, auch wenn einzelne Klauseln unwirksam sein sollten. Dies gilt ebenso für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15. Die Haftung von AZSCGOMS auf Schadensersatz aufgrund Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist auf nachgewiesenes grobfahrlässiges Verhalten und auf die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung von AZSCGOMS und deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
16. Es gelten die Gesetze der Schweizer Eidgenossenschaft. Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist Brig im Kanton Wallis. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jeweils in ihrer jeweils aktuellen Fassung gültig und sind integraler Bestandteil des jeweiligen Mietvertrages. Sie sind u.a. auf der Webpage von AZSCGOMS publiziert.
AZ Service Center Goms GmbH
Version_1
Juli_2013
Gerne können Sie die AGB’s hier downloaden: Download